Kooperationsveranstaltung „Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden”. Freiheit und Unfreiheit in Mitteleuropa (vom Frühmittelalter bis 1989)

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Internationale wissenschaftliche Tagung

„Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden”. Freiheit und Unfreiheit in Mitteleuropa (vom Frühmittelalter bis 1989)

Międzynarodowa konferencja naukowa

„Nikt nie może być trzymany w niewoli lub poddaństwie”. Wolność i niewola w Europie Środkowej (od wczesnego średniowiecza do 1989 roku)

Das Recht eines jeden Menschen auf persönliche Freiheit ist ein zentrales Thema der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte”, die 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Im ersten Artikel wird betont, dass der Mensch frei, mit individueller Würde und ausgestattet mit unveräußerlichen Rechten, geboren wird: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren” („All human beings are born free and equal in dignity and rights”). In den nächsten Punkten wurden die Rechte garantiert, die die Freiheit des Menschen im weitesten Sinne ausmachen, unter anderem: persönliche Freiheit, das Recht auf Freizügigkeit, das Recht auf Arbeit und Beruf, auf Eigentum und das Recht zu heiraten. Im vierten Artikel der „Erklärung” – der zum Motto unserer Tagung wurde – wurde die Unveräußerlichkeit des Rechts auf Freiheit und Pönalisierung aller Formen von Versklavung erklärt: „Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten” („No one shall be held in slavery or servitude; slavery and the slave trade shall be prohibited in all their forms”).