Glatz (Kłodzko)
Die Festungsstadt liegt im Zuge der Sudeten, im Glatzer Kessel, 90 km südlich von Breslau an der Glatzer Neiße, am Schnittpunkt der alten Heeres- und Handelsstraßen Breslau-Wien und Krakau-Prag. Das Glatzer Land war bis zur Völkerwanderung von Germanen bewohnt, denen der slawische Stamm der Tschechen folgte. Seit dieser Zeit gehörte das Land unter die Oberhoheit bzw. Lehnshoheit der Herzöge und Könige von Böhmen, wenn es auch zeitweise durch Verpfändung, Verkauf, kriegerische Eroberung oder als Heiratsgut einer Fürstentochter andere Besitzer oder "Genußhaber" hatte.
Glatz begann seine geschichtliche Existenz als eine der Grenzburgen Böhmens. Sie sicherte im Norden den Paß am Neißedurchbruch, den Weg nach Schlesien. Die erste Erwähnung von Glatz finden wir in der Chronik der Böhmen des Prager Domdechanten Cosmas (1045?-1125). Er schreibt, daß im Jahr 981 das gegen Polen gerichtete "castellum Kladsko" im Besitz des böhmischen Fürsten Slavnik gewesen sei. 995 fiel das Land nach Ausrottung der Slavnikiden an ein anderes tschechisches Fürstengeschlecht, die Przemysliden, die Herrscher über ganz Böhmen wurden. 1348 wurde durch Kaiser Karl IV. der Glatzer Distrikt aus dem zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehörigen Königreich Böhmen ausgegliedert und, wie auch das inzwischen zu Böhmen gehörige Reichslehen Schlesien und die Oberlausitz, der übergeordneten Krone Böhmen inkorporiert. Letzte Landesherrin in der Zeit der Habsburger war Maria Theresia in ihrer Eigenschaft als Königin von Böhmen. Unter Friedrich dem Großen wurde die Grafschaft Glatz 1742/1763 der Provinz Schlesien einverleibt. Die Festung wurde nun beträchtlich verstärkt. In Glatz, seit 1743 Garnisonsstadt, entstanden Kasernen und Magazine. Das Schloß wurde um 1770 abgebrochen, um den weiteren Ausbau der Festung zu ermöglichen. Damit verschwanden die Überreste der mittelalterlichen böhmischen Königsburg. 1807 gelang es den preußischen Verteidigern, Glatz gegen die Truppen Napoleons zu verteidigen.
Diesen Krieg überstand die Grafschaft ohne Schaden. Sie wurde 1945 dem Staatsgebiet Polens zugeschlagen und mit der Vertreibung der Deutschen durch Menschen aus Ost- und Zentralpolen besiedelt. Polnisch ist nun, erstmals in der Geschichte des Glatzer Landes, Kirchen-, Amts- und Alltagssprache. Das religiöse Glatz Das Glatzer Land gehörte bis 1972 zum Erzbistum Prag. Im Gegensatz zum Kernland Böhmen blieb es in der hussitischen Revolution katholisch; die Stadt Glatz konnte sich, anders als das Umland, erfolgreich verteidigen. In der Reformationszeit wurde das Land fast vollständig protestantisch. Nach der Niederschlagung der "böhmischen Rebellion" durch Kaiser Ferdinand II. leistete Glatz weiterhin Widerstand, wurde aber schließlich 1622 nach zweijähriger Belagerung durch die kaiserlichen Truppen erobert und danach gewaltsam rekatholisiert. Jedoch war schon wenige Jahrzehnte nach dem 30jährigen Krieg die Bevölkerung der Grafschaft tiefgläubig katholisch; ihre vertriebenen Nachkommen sind es, unter der seelsorgerischen Leitung ihres Großdechanten, noch heute. Die evangelische Kirche in Glatz ist erst nach der Besitzergreifung durch Preußen 1742 wiedererstanden. Die Grafschaft Glatz war nach der Volkszählung von 1925 zu 90% römisch-katholisch, die Stadt zu 78%; hier war der evangelische (überwiegend lutheranische) Bevölkerungsanteil wegen der zahlreichen aus anderen Teilen Preußens zugewanderten Verwaltungs- und Militärpersonen höher. 1248 wurde das Kloster der Minoriten mit seiner Marienkirche errichtet. 1350 stiftete Erzbischof Arnestus den regulierten Augustinerchorherren eine Propstei mit Kloster und der "Thumkirche" am Schloßberg. 1597 wurde die Propstei den Jesuiten übergeben, 1620 ausgeplündert, ruiniert und dann abgerissen.
1810 wurde dem erzbischöflichen Vikar der Grafschaft Glatz der in der Kirche einmalige Titel Großdechant verliehen, der mit der Würde eines Ehrendomherrn in Breslau verbunden war. 1920 wurde die Grafschaft Glatz Generalvikariat. 1972 wurde das nunmehr polnische Glatzer Land durch den Heiligen Stuhl der Erzdiözese Breslau zugeordnet.
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